Unser Service für Sie

Rezepte

Rezepte für Dauermedikation können telefonisch vorbestellt werden. Bitte beachten Sie, dass auch bei Dauermedikation mindestens ein Arztkontakt pro Quartal erfolgen sollte.

Verordnungen von Hilfsmitteln (Krankengymnastik, Massagen, Rollstühle, etc.) können abgesehen von Dauerverordnungen (z. B. bei Lähmungen nach Schlaganfall) nur im Rahmen einer Arztkonsultation erfolgen. Bei der Anzahl der Behandlungen pro Verordnung und der Möglichkeit der Wiederverordnung sind wir an die Richtlinien für Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkassen gebunden.

Überweisungen

Mitbehandlungen und Untersuchungen durch Fachgebietsärzte sollten Sie ausschließlich mit Überweisung durch den Hausarzt vornehmen. Dadurch wird eine zentrale Koordination der medizinischen Betreuung und ein Zusammenlaufen aller Befunde gewährleistet. Dies sichert eine gute Qualität der Betreuung und vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen.

Gerne stellen wir Überweisungen auch ausschließlich auf Wunsch des Patienten aus. Dabei ist der Hausarzt dazu verpflichtet, sich im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes von der medizinischen Notwendigkeit zu überzeugen. (Ausnahme: Überweisung an Gynäkologen, Augenarzt).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann ausschließlich nach einem Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden. Nach entsprechender gesetzlicher Vorgabe kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal einen Tag rückdatiert werden. Die Arbeitsunfähigkeit darf nur für den Zeitraum ausgestellt werden, nach dessen Ablauf die Arbeitsfähigkeit im Normalfall wiederhergestellt ist. Sollte eine erneute Verordnung nötig werden, ist ein erneuter Arztkontakt notwendig.